Diplomatische Beziehungen

Die Schweiz hat die Souveränität Lettlands 1920 anerkannt und wich davon auch während den jeweiligen Besetzungen durch Nazi-Deutschland und die Sowjetunion nicht ab. Der Bundesrat bestätigte am 28.8.1991 die Republik Lettland. Lettland ersuchte die Schweiz um Unterstützung bei der Neuorganisation des Aussenministeriums. Sitz der Schweizer Botschaft ist in Riga, die Botschaft ist gleichzeitig auch für Litauen zuständig.

Geschichte

Mit Lettland bestanden bereits in der Zwischenkriegszeit – nach Anerkennung der Republik am 22.4.1921 durch den Bundesrat – diplomatische Beziehungen. Das seit 1868 errichtete schweizerische Konsulat in Riga bestand auch nach der Unabhängigkeit weiter. Bereits 1920 hatte Lettland einen diplomatischen Agenten nach Bern gesandt. Er lösten den Ende 1919 für Bern ernannten Konsularagenten ab. Ab 1922 war der lettische Gesandte in Berlin auch in der Schweiz akkreditiert. Die lettische Konsularagentur wurde 1925 in ein Honorarkonsulat umgewandelt. 1924 schloss die Schweiz mit Lettland eine Handelsübereinkunft mit Meistbegünstigungsklausel. 300 Schweizer lebten 1920-40 in Lettland und ungefähr gleich viele Letten lebten in der Schweiz.

Kulturelle Beziehungen

Einen ersten Aufschwung erlebten die Beziehungen 1775 anlässlich der Gründung der Academia Petrina in Jelgava (Kurland); der Zürcher Pädagoge Johann Georg Sulzer war Gründungsmitglied und zog andere Schweizer Lehrer nach Lettland. An das deutschsprachige Polytechnikum in Riga, organisiert nach dem Modell des Eidgenössischen Polytechnikums (später ETH) in Zürich und 1862 eröffnet, wurden ebenfalls verschiedene Schweizer Lehrkräfte berufen. Auf die Entwicklung des lettischen Chorgesangs wirkte das Werk des Zürcher Musikverlegers Hans Georg Nägeli.
Um 1900 nahm der Strom von Studenten und politischen Flüchtlingen in die Schweiz zu; dazu gehörte das Schriftstellerehepaar Rainis und Aspazija, das 1906-20 bei Lugano lebte.
Während des 1. Weltkrieges waren die Exil-Letten besonders in der Schweiz politisch aktiv und riefen u.a. 1916 ein „Schweizer Komitee zur Erforschung der lettischen Frage“ ins Leben, dem der Nationalrat Robert Grimm, der Psychiater Auguste Forel und der waadtländische Schriftsteller Felix Vallotton und verschiedene Intellektuelle, darunter Edouard Claparède, angehörten. Diese Persönlichkeiten nahmen 1918 in Genf an der Kundgebung für die Unabhängigkeit von Lettland teil.
Während der Zeit der Souveränität und Eigenstaatlichkeit Lettlands (1918-40) entwickelten sich die Handelskontakte und kulturellen Beziehungen mit der Schweiz ungetrübt. Wie die meisten westlichen Regierungen nahm die Schweiz 1940 die Annexion von Lettland de facto hin, aber nicht de jure.
(Aus Schweizer Lexikon in 6 Bänden).

 

Lettland – Partnerland des Schweizer Erweiterungsbeitrags

Bis 2012 werden in Lettland Projekte im Umfang von 59 Millionen Schweizer Franken zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten genehmigt. Begleitet wird die Projektumsetzung vom Schweizer Erweiterungsbeitrags Büro in Riga, das in engem Kontakt mit der Nationalen Koordinationsstelle (NCU) im Finanzministerium steht. Folgende Themen wurden vereinbart:

  • Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen. Im Rahmen der Regionalentwicklung werden Analysen im Transportsystem zuhanden lokaler Behörden sowie Unterstützungsleistungen im Transportbereich, insbesondere die Verbesserung von Schultransporten, finanziert. Im Weiteren besteht ein Finanzierungsbedarf im Jugendbereich, in dem Förder- oder Austauschprogramme und die Ausbildung von Sozialarbeitern im Vordergrund stehen. Im Justizbereich werden Projekte unterstützt, welche die Verbesserung des Gerichtssystems oder die Verbesserung des Zugangs zu Justizbehörden vorsehen.
  • Umwelt und Infrastruktur. Im Vordergrund stehen die Instandstellung und die Erweiterung der Basisinfrastruktur sowie der Umweltschutz. Desweiteren ist wird eine Unterstützung für den Ausbau des Abfallmanagements im Bereich der Sonderabfälle vorgesehen. Mit der Sanierung von Sonderabfalldeponien sollen die Lebensbedingungen für die betroffene Bevölkerung verbessert und die wirtschaftliche Entwicklung in der entsprechenden Region gefördert werden.
  • Förderung des Privatsektors .Im Vordergrund steht der Ausbau von institutionellen und regulativen Kapazitäten im Bereich der Rechnungslegung und der Buchprüfung von Unternehmen. Damit wird ein Beitrag zur vollständigen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union (Aquis Communautaire) geleistet.
  • Menschliche und soziale Entwicklung. Im Zentrum stehen die Stärkung des wissenschaftlichen Potentials und die angewandte Forschung. Mit Schweizer Fördermitteln können u.a. Stipendien erteilt, gemeinsame Forschungsprojekte unterstützt und Gastprofessuren finanziert werden.